Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen schafft Unternehmensbereicherung, weil Vielfalt, neue Perspektiven und ein tolerantes Arbeitsklima tagtäglich gelebt werden. Eine betriebliche Krankenversicherung kann durch kollektive Teilhabe an Zusatzleistungen viele Mehrwerte schaffen.
Das Wichtigste in Kürze
Warum wirkt die betriebliche Krankenversicherung inklusiv für Menschen mit Behinderungen?
Keine Gesundheitsprüfungen im Gruppenversicherungsvertrag.
Was bedeutet Repräsentation von Menschen mit Behinderungen in der betrieblichen Krankenversicherung?
Worauf Sie bei der Einführung der betrieblichen Krankenversicherung in Bezug auf behinderte Mitarbeitende achten sollten.
SGB IX, AGG und Mitbestimmung als rechtliche Grundlagen.
Synergien mit BGM/BEM, Präventionskursen und Förderungen.
So starten Sie inklusiv.
Inklusion gehört zu Ihren Unternehmenszielen? Setzen Sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung für alle Mitarbeitenden neue Maßstäbe. Im obligatorischen Modell versichern Sie ganze Kollektive – und das ohne Gesundheitsprüfung. Die gesetzliche Forderung nach beruflicher Teilhabe (SGB IX) wird durch barrierefreie Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung nachgekommen. Dazu zählen beispielsweise Osteopathie, Physiotherapie oder konkrete Hilfsmittel.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies weniger Fehlzeiten durch bessere Vorsorgemaßnahmen, eine festere Mitarbeiterbindung an Ihr Unternehmen und starke ESG-Punkte in der Social-Säule.
Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Gut, denn hier haben Sie die Möglichkeit, steuerfreie 50€ / Monat (oder weniger) pro Mitarbeitenden als Sachlohnzuschuss zu verzeichnen.
Mit barrierefreien Tarifen (inklusive beispielsweise Präventionskursen oder Schlafcoaching) positionieren Sie sich als moderner Arbeitgeber. Außerdem sparen Sie sich auf lange Sicht Rekrutierungskosten.
Der Gruppenversicherungsvertrag bildet das Herzstück der inklusiven betrieblichen Krankenversicherung. So schließen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der Versicherung ab. Im Anschluss erhalten Ihre Mitarbeitenden automatisch einen Versicherungsschein. Im obligatorischen Modell versichern Sie 100% eines Kollektivs (gesamte Belegschaft oder definierte Gruppe). Es ist keine Gesundheitsprüfung vonnöten.
Der Vorerkrankungsschutz gilt bereits ab Tag 1. Chronische Therapien, Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen sind sofort gedeckt. Ausschlüsse gibt es nicht. Beim fakultativen Modell (freiwillige Teilnahme) können Versicherer Prüfungen verlangen, aber viele Tarife verzichten darauf.
Wählen Sie das obligatorische Modell, um alle Mitarbeitenden mit Behinderung zu inkludieren.
Details dazu finden Sie in Ihrer Gruppenversicherung.
Repräsentation heißt kollektive Einbindung, so dass schwerbehinderte Mitarbeitende (Grad der Behinderung ≥50) und Gleichgestellte (z. B. nach SGB IX) automatisch teilnehmen. Dafür sind keine Sonderprüfungen notwendig. Ein Gruppenvertrag der betrieblichen Krankenversicherung stellt sicher, dass die Bedingungen für alle Mitarbeitenden die gleichen sind.
Grundlage dafür bietet das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diskriminierung in Kollektiven sind nicht erlaubt. In der betrieblichen Krankenkasse wird diese Vorgabe durch einheitliche Tarife und eine Abgrenzung per Versorgungsordnung gewährleistet.
Als Arbeitgeber fördern Sie Teilhabe, reduzieren Kündigungsrisiken und stärken Ihr Image als inklusiver Arbeitgeber, ganz ohne bürokratischen Aufwand.
Binden Sie unbedingt frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ein, wenn Sie eine betriebliche Krankenversicherung in Ihrem Unternehmen einführen möchten. Sie verfügt über Mitbestimmungsrechte nach § 178 SGB IX bei Kollektivabgrenzung, Tarifwahl und Leistungsdesign. Aufgabe der SBV ist es, zu prüfen, ob Therapien (beispielsweise Osteopathie, Physiotherapie etc.) und Hilfsmittel (z. B. orthopädische Einlagen) barrierefrei sind und ob das obligatorische Modell alle Mitarbeitenden mit GdB ≥50 ohne Ausschluss versichert.
Ab 20 Schwerbehinderten (oder 5% der Belegschaft) ist ein Beauftragter nach § 181 SGB IX Pflicht. Dieser Inklusionsbeauftragte analysiert die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung auf Bedarfstauglichkeit und erstellt Inklusionsvereinbarungen (§ 166 SGB IX). Binden Sie ihn frühzeitig ein. So vermeiden Sie AGG-Verstöße und mögliche Kündigungsschutzklagen.
Unsere Kurzanleitung in 5 Schritten
Unseren ausführlichen Ratgeber zur Einführung Ihrer betrieblichen Krankenversicherung finden Sie hier.
Binden Sie unbedingt die SBV von Anfang an ein.
Bei Verstößen drohen Bußgelder über mehrere Tausend Euro.
Als Arbeitgeber verpflichtet Sie das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zur Förderung behinderter Arbeitnehmer (§164). Es verknüpft sich direkt mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM, §167). An dieser Stelle übernimmt die betriebliche Krankenversicherung bestehende Finanzierungslücken. Mit Therapien, Hilfsmitteln und Reha-Zuschüssen unterstützt sie genau da, wo die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr greift. Diese zu den BEM-Maßnahmen zählenden Leistungen können langfristige Ausfälle bedeutend reduzieren.
Dieses Gesetzt verbietet Diskriminierung in Versicherungskollektiven und ist entscheidend beim Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (§23 AGG). Die betriebliche Krankenversicherung löst dies durch die Versorgungsordnung. Hier wird eine AGG-konforme Kollektivabgrenzung dokumentiert (z. B. „alle Vollzeitkräfte ab 6 Monaten“). Ohne diese Haftungsabsicherung drohen Schadensersatzklagen.
Das Betriebsverfassungsgesetz (§87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG) und die SGB IX (§178) verlangen die Anhörung von Betriebsrat und SBV. Per Betriebsvereinbarung wird der Leistungsumfang geregelt. Die Versorgungsordnung schafft schlussendlich Nachweisbarkeit. Beide Maßnahmen schützen vor hohen Bußgeldern.
Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement und die betriebliche Krankenversicherung ergänzen sich ideal. So schafft das BGM interne Strukturen, die bKV finanziert konkrete Therapien. Präventionskurse, zu denen beispielsweise Rückenschule oder Stressmanagement gehören, werden aus den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung abgerechnet. Mit einer schriftlichen Übersicht zum Vertragsbeginn werden die Leistungen aufgeführt, so wie es das Nachweisgesetz (NachwG) vorsieht.
Wenn ein Mitarbeitender länger als 6 Wochen ausfällt, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung, beispielsweise
Wenn ein Mitarbeitender länger als 6 Wochen ausfällt, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung, beispielsweise Physiotherapie (80%* + Erstattung), Osteopathie (bis 10 Sitzungen*) oder orthopädische Hilfsmittel (100%*) zählen als anerkannte BEM-Maßnahmen (zu denen auch psychologische Unterstützung gehört) und dokumentieren Ihre Pflicht automatisch.
Kontaktieren Sie als erstes Ihre SBV und halten Sie dies schriftlich fest. Klären Sie gemeinsam alle Mitbestimmungsrechte (§178 SGB IX). Im zweiten Schritt definieren Sie AGG-konforme Kollektive (z. B. „alle Vollzeitkräfte“) und prüfen die barrierefreien Tarife Ihrer gewünschten betrieblichen Krankenversicherung. Parallel dazu erstellen Sie die Versorgungsordnung zur Haftungsabsicherung.
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Wählen Sie das obligatorische Modell für 100% Inklusion ohne Gesundheitsprüfung. Dokumentieren Sie alle Daten Ihrer teilnehmenden Mitarbeitenden, die avisierte Fehlzeitenreduktion und sämtliche Inklusionsmaßnahmen. All dies können Sie unter der Social-Säule in Ihrem ESG-Report dokumentieren.
*Bitte beachten Sie, dass es leichte Abweichungen bei einzelnen Versicherungsgesellschaften gibt.
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