Eine betriebliche Krankenversicherung ist das Abschließen einer Krankenversicherung durch den Arbeitgeber für seine angestellten Mitarbeitenden. Da es sich um eine sogenannte Gruppenversicherung handelt, können gesundheitlich vorbelastete und/oder ältere Mitarbeiter zu denselben günstigen Bedingungen versichert werden wie jüngere und gesündere Mitarbeiter.
Die betriebliche Krankenversicherung kann auf zweierlei Weise durchgeführt werden: arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert. In der Regel tritt die arbeitgeberfinanzierte Variante in Kraft. Dabei fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und der Mitarbeitende als versicherte Person. Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag kommen exklusiv den Mitarbeitenden zugute.
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge eine Betriebsausgabe. Bei Mitarbeitern wird die betriebliche Krankenversicherung ab Überschreitung des Freibetrags zum Sachlohnbezug zum geldwerten Vorteil und unterliegt der Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerpflicht. Letztere kann in manchen Fällen beim Finanzamt durch eine Pauschalversteuerung getauscht werden.
Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung steht es dem Arbeitgeber frei, welche Mitarbeitenden in der Versicherung inkludiert werden sollen. Allerdings müssen all seine Entscheidungen unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz getroffen werden.
Die Entscheidung, wer für die betriebliche Krankenversicherung in Frage kommt, muss der Arbeitgeber nach objektiven Parametern treffen. Beispiele für Arbeitnehmer-Gruppen: alle Mitarbeitenden oder alle Abteilungsleitenden oder alle Arbeitnehmenden in der Produktion.
Für den Arbeitgeber wichtig zu wissen ist, dass die Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess integriert werden sollen. Praktisch umgesetzt bedeutet das einen deutlichen, verständlichen und offenen Informationsfluss und eine vollumfängliche Aufklärung. Letztlich geht es um das Einverständnis der Belegschaft.
Mindestens 3 Arbeitnehmende sind notwendig für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung.
Mit einer größeren Gruppe an Versicherungsnehmern wird das Gesundheitsrisiko automatisch besser verteilt. Dabei sorgen gesunde Mitarbeitende für einen natürlichen Risikoausgleich. Basierend auf einer Gruppe anstatt auf einzelnen Versicherten ist die Prämien- und Leistungskalkulation für Arbeitgeber oftmals einfacher. Neben dem geringeren administrativen Aufwand für den Arbeitgeber sind außerdem attraktive budgetäre Konditionen möglich.
Das Gesamtrisiko sinkt, was sich wiederum positiv auf die Prämienausschüttung auswirken kann. Durch die Risikostreuung können größere Gruppen häufig Leistungspakete mit höherem Umfang erhalten. Weiterhin ist keinerlei Gesundheitsprüfung bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung notwendig – ein Vorteil vor allem für Mitarbeitende mit Vorerkrankungen.
Durch eine große Versicherungsgruppe kann der Arbeitgeber außerdem flexibler bei der Auswahl der Versicherungsnehmenden sein, immer unter der Voraussetzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Nicht zuletzt erleichtern hohe Gruppenstärken die Verwaltung des Versicherungsschutzes – eine enorme Zeit- und Kostenersparnis.
Nein, in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung müssen die versicherten Mitarbeitenden keine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen.
Normalerweise muss der Versicherungsnehmer vorab einen Fragebogen zu seiner Gesundheit ausfüllen. Dazu gehören beispielsweise bestehende Krankheiten und Vorerkrankungen, Informationen über eine mögliche Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit und ambulante bzw. stationäre Behandlungen in den letzten Jahren. Falls bislang eine psychiatrische Therapie notwendig war, ist auch dieser Punkt anzugeben. Außerdem werden hier Daten über den aktuellen Zahnbestand und die letzten zahnärztlichen Behandlungen abgefragt. Bei besonders hohen Versicherungssummen kann eine ärztliche Untersuchung erforderlich werden.
Für eine betriebliche Krankenversicherung ist all das jedoch nicht notwendig.
Zum einen handelt es sich bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung um eine Kollektivversicherung. Insofern verteilt sich das Gesundheitsrisiko auf eine hohe Personenanzahl. Will heißen: gesunde Mitarbeitende gleichen das höhere Risiko weniger gesunder Personen aus. Je höher die versicherte Gruppe, desto geringer das Risiko.
Zum anderen bedeutet der Verzicht einer Gesundheitsprüfung eine vereinfachte Administration. Aufwändige Prüfverfahren sind nicht notwendig. Neue Mitarbeitenden können zügig und komplikationslos aufgenommen werden.
Nicht zuletzt stellt es zusätzliche Vorteile für Arbeitnehmende dar. Sie können (aufgrund von Vorerkrankungen) nicht abgelehnt werden. Außerdem müssen Sie keinen höheren Beitrag als andere Versicherungsnehmende zahlen.
Ja. Wenn die betriebliche Krankenversicherung Leistungen abdeckt, die ein Arbeitnehmer bereits in seiner privaten Zusatzversicherung abgesichert hat, besteht eine unnötige Doppelversicherung.
Im Klartext bedeutet das mehr Kosten. Eine der beiden Versicherungen benötigt der Mitarbeitende dann nicht. Allerdings kann der Mitarbeitende seine alte Versicherung kündigen, wenn er die neue betriebliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte.
Eine Folge für den Arbeitgeber sind Zusatzkosten, wenn er für einzelne Mitarbeitende die Art von Versicherung übernimmt, die sie bereits haben. Für Arbeitnehmende besteht die Gefahr der Unsicherheit, welche Versicherung im Leistungsfall zuständig ist. In der Konsequenz kann das komplizierte Abrechnungsprozesse und Verzögerungen bei der Erstattung nach sich ziehen.
Im Idealfall führt ein Unternehmen vor Einführung der betrieblichen Krankenversicherung eine Bedarfsanalyse durch. Hierbei sollten die bestehenden Krankenversicherungen der Arbeitnehmer geprüft werden. Doppelversicherungen lassen sich durch offene Gespräche vermeiden. Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung können außerdem von Anfang an auf die Ansprüche der Mitarbeitenden angepasst werden. Möglich sind auch flexible Modelle.
Mitarbeitende sollten gut eingebunden sein in den Implementierungsprozess der betrieblichen Krankenversicherung. Im Idealfall lassen Arbeitgeber ihre Belegschaft prüfen, welche Art von privater Versicherung bereits besteht. Falls Überschneidungen zu den geplanten Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung zu erkennen sind, ist ein Gespräch zwischen Arbeitgeber (HR, Personalverwaltung, Betriebsrat) und Arbeitnehmer die beste Lösung. Daraus entstehen mögliche Vorteile für die Arbeitnehmenden: Mit einer Kündigung der privaten Krankenversicherung sparen sie Kosten – ein Argument, dass die Belegschaft mithelfen lassen wird.
Nein. Welche Leistungen zur betrieblichen Krankenversicherung in einem Unternehmen gehören, entscheidet der Arbeitgeber.
In der Regel geht mit der Entscheidung des Arbeitgebers über die Leistungen eine einheitliche Verwaltung der Versicherung für sämtliche Mitarbeitenden einher. Dabei wählt der Arbeitgeber Leistungspakete aus, die er für sinnvoll für die Belegschaft erachtet.
Die Bündelung von Versicherungsleistungen bei der betrieblichen Krankenversicherung sorgt für kostengünstigere Konditionen. Außerdem erhalten alle Mitarbeitenden fairerweise den gleichen Versicherungsschutz. Das entspricht dem Gleichbehandlungsgesetz und vermeidet soziale Ungleichheiten. Nicht zuletzt bedeutet eine Vereinheitlichung einen geringeren administrativen Aufwand für das Unternehmen.
Je nach gewählter betrieblicher Krankenversicherung gibt es aber Möglichkeiten zur individuellen Anpassung. Manche bKV-Modelle erlauben Arbeitnehmenden die Erweiterung des Grundschutzes auf eigene Kosten.
Die endgültige Entscheidung über das Leistungspaket liegt beim Arbeitgeber. Dennoch führen viele Firmen vorab Umfragen zur betrieblichen Krankenversicherung oder Mitarbeitergespräche durch, um die Meinung der Belegschaft einzubeziehen. In größeren Unternehmen kann der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten und in die Entscheidung einfließen lassen. Vorschläge nehmen außerdem die Personalabteilung oder das Management selbst entgegen.
Private Zusatzversicherungen sind eine Möglichkeit für Mitarbeitende, sich Spezialwünsche zu erfüllen. Einige Unternehmen ergänzen ihre betriebliche Krankenversicherung um zusätzliche präventive Fitness- und Wellnessangebote, z.B. kostenlose Sportkurse, Massagen oder Jobrad-Angebote.
Ja – für Arbeitnehmende, denn Arbeitgeber könnten mit der betrieblichen Krankenversicherung für eine Begrenzung der Gehaltserhöhung argumentieren.
Arbeitgeber könnten in der nächsten Gehaltverhandlung auf den Zusatzwert der betrieblichen Krankenversicherung verweisen. Schließlich zahlt das Unternehmen freiwillig monatliche Beiträge für seine Mitarbeitenden.
Als Zusatzleistung hat die betriebliche Krankenversicherung einen monetären Wert. Arbeitgeber könnten das Argument nutzen, dass die Vergütung des Mitarbeitenden bereits mit dieser Versicherung erhöht wurde. Infolgedessen kann eine Gehaltserhöhung geringer ausfallen. Alternativ kann die Gehaltverhandlung sogar verschoben werden oder ausfallen.
Wenn ein Arbeitnehmer den Wert der betrieblichen Krankenversicherung kennt, wird er ihn als Teil seiner Gesamtvergütung betrachten. Der Wert der Versicherung sollte immer in Relation zum Grundgehalt gesetzt werden. In einer Gehaltsverhandlung können Mitarbeitende damit argumentieren, dass die betriebliche Krankenversicherung zwar wertvoll ist, aber ein Benefit für alle Arbeitnehmenden und nicht für speziell erbrachte eigene Leistungen.
Die Vorteile für Arbeitnehmende liegen im zusätzlichen Versicherungsschutz ohne direkte Eigenkosten. Potenziell fällt auch das Gehalt mit Inanspruchnahme dieser Leistungen höher aus.
Nachteile liegen in weniger oder ausfallenden Gehaltserhöhungen. Außerdem ist es für einen Mitarbeitenden schwierig, den genauen Wert der betrieblichen Krankenversicherung für sich zu identifizieren.
Fair ist eine klare Kommunikation des Arbeitgebers darüber, wie der Wert der betrieblichen Krankenversicherung in die Gesamtvergütung einfließt. Regelmäßige Gehaltserhöhungen sollten weiter immer auf den Leistungen des einzelnen Mitarbeitenden und unter Berücksichtigung der Marktbedingungen erfolgen.
Mitarbeitende sollten zunächst den Wert der betrieblichen Krankenversicherung durch den Arbeitgeber anerkennen. Trotzdem ist ein Bestehen auf die Einzelbetrachtung des Grundgehalts vollkommen legitim. Eigene Leistungen und Marktwerte sollten immer die Grundlage für Argumente in Gehalterhöhungen sein. Mitarbeitende könnten unter Berücksichtigung der Firmenzugehörigkeitsdauer und weiteren Karriereentwicklung Bonuszahlungen oder flexible Arbeitsmodelle zur Diskussion stellen.
Ja. Besonders schadenträchtige Branchen können – je nach Anbieter – keine betriebliche Krankenversicherung abschließen.
Folgende Branchen werden meist exkludiert:
Es gibt allerdings auch Branchen, bei denen im Einzelfall entschieden wird. Dazu gehören z.B. Botschaften oder Sportvereine.
Wenn eine Branche einen Teil der in der betrieblichen Krankenversicherung abgedeckten Leistungen selbst erbringen kann, besteht eine eingeschränkte Tarifauswahl. Dazu gehören beispielsweise Zahnärzte, Zahnkliniken und -labore oder Kieferorthopäden.
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