Ja. Besonders schadenträchtige Branchen können – je nach Anbieter – keine betriebliche Krankenversicherung abschließen.
Folgende Branchen werden meist exkludiert:
Es gibt allerdings auch Branchen, bei denen im Einzelfall entschieden wird. Dazu gehören z.B. Botschaften oder Sportvereine.
Wenn eine Branche einen Teil der in der betrieblichen Krankenversicherung abgedeckten Leistungen selbst erbringen kann, besteht eine eingeschränkte Tarifauswahl. Dazu gehören beispielsweise Zahnärzte, Zahnkliniken und -labore oder Kieferorthopäden.
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