Ja – für Arbeitnehmende, denn Arbeitgeber könnten mit der betrieblichen Krankenversicherung für eine Begrenzung der Gehaltserhöhung argumentieren.
Arbeitgeber könnten in der nächsten Gehaltverhandlung auf den Zusatzwert der betrieblichen Krankenversicherung verweisen. Schließlich zahlt das Unternehmen freiwillig monatliche Beiträge für seine Mitarbeitenden.
Als Zusatzleistung hat die betriebliche Krankenversicherung einen monetären Wert. Arbeitgeber könnten das Argument nutzen, dass die Vergütung des Mitarbeitenden bereits mit dieser Versicherung erhöht wurde. Infolgedessen kann eine Gehaltserhöhung geringer ausfallen. Alternativ kann die Gehaltverhandlung sogar verschoben werden oder ausfallen.
Wenn ein Arbeitnehmer den Wert der betrieblichen Krankenversicherung kennt, wird er ihn als Teil seiner Gesamtvergütung betrachten. Der Wert der Versicherung sollte immer in Relation zum Grundgehalt gesetzt werden. In einer Gehaltsverhandlung können Mitarbeitende damit argumentieren, dass die betriebliche Krankenversicherung zwar wertvoll ist, aber ein Benefit für alle Arbeitnehmenden und nicht für speziell erbrachte eigene Leistungen.
Die Vorteile für Arbeitnehmende liegen im zusätzlichen Versicherungsschutz ohne direkte Eigenkosten. Potenziell fällt auch das Gehalt mit Inanspruchnahme dieser Leistungen höher aus.
Nachteile liegen in weniger oder ausfallenden Gehaltserhöhungen. Außerdem ist es für einen Mitarbeitenden schwierig, den genauen Wert der betrieblichen Krankenversicherung für sich zu identifizieren.
Fair ist eine klare Kommunikation des Arbeitgebers darüber, wie der Wert der betrieblichen Krankenversicherung in die Gesamtvergütung einfließt. Regelmäßige Gehaltserhöhungen sollten weiter immer auf den Leistungen des einzelnen Mitarbeitenden und unter Berücksichtigung der Marktbedingungen erfolgen.
Mitarbeitende sollten zunächst den Wert der betrieblichen Krankenversicherung durch den Arbeitgeber anerkennen. Trotzdem ist ein Bestehen auf die Einzelbetrachtung des Grundgehalts vollkommen legitim. Eigene Leistungen und Marktwerte sollten immer die Grundlage für Argumente in Gehalterhöhungen sein. Mitarbeitende könnten unter Berücksichtigung der Firmenzugehörigkeitsdauer und weiteren Karriereentwicklung Bonuszahlungen oder flexible Arbeitsmodelle zur Diskussion stellen.
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