Nein. Welche Leistungen zur betrieblichen Krankenversicherung in einem Unternehmen gehören, entscheidet der Arbeitgeber.
In der Regel geht mit der Entscheidung des Arbeitgebers über die Leistungen eine einheitliche Verwaltung der Versicherung für sämtliche Mitarbeitenden einher. Dabei wählt der Arbeitgeber Leistungspakete aus, die er für sinnvoll für die Belegschaft erachtet.
Die Bündelung von Versicherungsleistungen bei der betrieblichen Krankenversicherung sorgt für kostengünstigere Konditionen. Außerdem erhalten alle Mitarbeitenden fairerweise den gleichen Versicherungsschutz. Das entspricht dem Gleichbehandlungsgesetz und vermeidet soziale Ungleichheiten. Nicht zuletzt bedeutet eine Vereinheitlichung einen geringeren administrativen Aufwand für das Unternehmen.
Je nach gewählter betrieblicher Krankenversicherung gibt es aber Möglichkeiten zur individuellen Anpassung. Manche bKV-Modelle erlauben Arbeitnehmenden die Erweiterung des Grundschutzes auf eigene Kosten.
Die endgültige Entscheidung über das Leistungspaket liegt beim Arbeitgeber. Dennoch führen viele Firmen vorab Umfragen zur betrieblichen Krankenversicherung oder Mitarbeitergespräche durch, um die Meinung der Belegschaft einzubeziehen. In größeren Unternehmen kann der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten und in die Entscheidung einfließen lassen. Vorschläge nehmen außerdem die Personalabteilung oder das Management selbst entgegen.
Private Zusatzversicherungen sind eine Möglichkeit für Mitarbeitende, sich Spezialwünsche zu erfüllen. Einige Unternehmen ergänzen ihre betriebliche Krankenversicherung um zusätzliche präventive Fitness- und Wellnessangebote, z.B. kostenlose Sportkurse, Massagen oder Jobrad-Angebote.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre betriebliche Krankenversicherung finden! Buchen Sie jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch, bei dem wir uns Zeit nehmen, um all Ihre Fragen zu beantworten und maßgeschneiderte Gesundheitslösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln – weil Ihre Mitarbeiter es wert sind!
Copyright © 2024 BKV-Gesundheit. All Rights Reserved.