Mindestens 3 Arbeitnehmende sind notwendig für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung.
Mit einer größeren Gruppe an Versicherungsnehmern wird das Gesundheitsrisiko automatisch besser verteilt. Dabei sorgen gesunde Mitarbeitende für einen natürlichen Risikoausgleich. Basierend auf einer Gruppe anstatt auf einzelnen Versicherten ist die Prämien- und Leistungskalkulation für Arbeitgeber oftmals einfacher. Neben dem geringeren administrativen Aufwand für den Arbeitgeber sind außerdem attraktive budgetäre Konditionen möglich.
Das Gesamtrisiko sinkt, was sich wiederum positiv auf die Prämienausschüttung auswirken kann. Durch die Risikostreuung können größere Gruppen häufig Leistungspakete mit höherem Umfang erhalten. Weiterhin ist keinerlei Gesundheitsprüfung bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung notwendig – ein Vorteil vor allem für Mitarbeitende mit Vorerkrankungen.
Durch eine große Versicherungsgruppe kann der Arbeitgeber außerdem flexibler bei der Auswahl der Versicherungsnehmenden sein, immer unter der Voraussetzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Nicht zuletzt erleichtern hohe Gruppenstärken die Verwaltung des Versicherungsschutzes – eine enorme Zeit- und Kostenersparnis.
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