Nein, in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung müssen die versicherten Mitarbeitenden keine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen.
Normalerweise muss der Versicherungsnehmer vorab einen Fragebogen zu seiner Gesundheit ausfüllen. Dazu gehören beispielsweise bestehende Krankheiten und Vorerkrankungen, Informationen über eine mögliche Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit und ambulante bzw. stationäre Behandlungen in den letzten Jahren. Falls bislang eine psychiatrische Therapie notwendig war, ist auch dieser Punkt anzugeben. Außerdem werden hier Daten über den aktuellen Zahnbestand und die letzten zahnärztlichen Behandlungen abgefragt. Bei besonders hohen Versicherungssummen kann eine ärztliche Untersuchung erforderlich werden.
Für eine betriebliche Krankenversicherung ist all das jedoch nicht notwendig.
Zum einen handelt es sich bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung um eine Kollektivversicherung. Insofern verteilt sich das Gesundheitsrisiko auf eine hohe Personenanzahl. Will heißen: gesunde Mitarbeitende gleichen das höhere Risiko weniger gesunder Personen aus. Je höher die versicherte Gruppe, desto geringer das Risiko.
Zum anderen bedeutet der Verzicht einer Gesundheitsprüfung eine vereinfachte Administration. Aufwändige Prüfverfahren sind nicht notwendig. Neue Mitarbeitenden können zügig und komplikationslos aufgenommen werden.
Nicht zuletzt stellt es zusätzliche Vorteile für Arbeitnehmende dar. Sie können (aufgrund von Vorerkrankungen) nicht abgelehnt werden. Außerdem müssen Sie keinen höheren Beitrag als andere Versicherungsnehmende zahlen.
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