Was ist unter einer betrieblichen Krankenversicherung zu verstehen?
Eine betriebliche Krankenversicherung ist das Abschließen einer Krankenversicherung durch den Arbeitgeber für seine angestellten Mitarbeitenden. Da es sich um eine sogenannte Gruppenversicherung handelt, können gesundheitlich vorbelastete und/oder ältere Mitarbeiter zu denselben günstigen Bedingungen versichert werden wie jüngere und gesündere Mitarbeiter.
Wann kann eine betriebliche Krankenversicherung durchgeführt werden?
Die betriebliche Krankenversicherung kann auf zweierlei Weise durchgeführt werden: arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert. In der Regel tritt die arbeitgeberfinanzierte Variante in Kraft. Dabei fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und der Mitarbeitende als versicherte Person. Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag kommen exklusiv den Mitarbeitenden zugute.
Muss eine betriebliche Krankenversicherung versteuert werden?
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge eine Betriebsausgabe. Bei Mitarbeitern wird die betriebliche Krankenversicherung ab Überschreitung des Freibetrags zum Sachlohnbezug zum geldwerten Vorteil und unterliegt der Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerpflicht. Letztere kann in manchen Fällen beim Finanzamt durch eine Pauschalversteuerung getauscht werden.
Welche Mitarbeitenden kommen für die betriebliche Krankenversicherung in Frage?
Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung steht es dem Arbeitgeber frei, welche Mitarbeitenden in der Versicherung inkludiert werden sollen. Allerdings müssen all seine Entscheidungen unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz getroffen werden.
Diese Auswahl an Mitarbeitenden kann der Arbeitgeber für die betriebliche Krankenversicherung treffen
Die Entscheidung, wer für die betriebliche Krankenversicherung in Frage kommt, muss der Arbeitgeber nach objektiven Parametern treffen. Beispiele für Arbeitnehmer-Gruppen: alle Mitarbeitenden oder alle Abteilungsleitenden oder alle Arbeitnehmenden in der Produktion.
Einbeziehung der Arbeitnehmenden in der Auswahl
Für den Arbeitgeber wichtig zu wissen ist, dass die Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess integriert werden sollen. Praktisch umgesetzt bedeutet das einen deutlichen, verständlichen und offenen Informationsfluss und eine vollumfängliche Aufklärung. Letztlich geht es um das Einverständnis der Belegschaft.
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